Page 212 - Auswirkungen-HF-EMF-auf-die-Gesundheit
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Drucksache 20/5646
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
 (5f) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 43: Eine wachsende Zahl von Laborstudien deutet darauf hin, dass die mit Mobiltelefon in Verbindung gebrachten Felder keine nachweisbare Auswirkungen auf die senso- rische Funktion und die frühe Verarbeitung von Informationen bzw. keinen signifikanten Einfluss auf beliebige getestete kognitive Funktionen haben.
(5g) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 43: Dies deutet darauf hin, dass akute Expositionen bis zu den Richt- werten ohne signifikantes Risiko sind.
(5h) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S.43f: [...] Hinweise darauf, dass die Exposition gegenüber spezifi- schen modulierten Feldern, einschließlich derer von Mobiltelefonen, subtile Auswirkungen auf das Spon- tan-EEG haben und die Leistung des Alpha-Frequenzbandes erhöhen kann, jedoch nur bei einigen Ein- zelpersonen.
(5i) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S.44: Es ist möglich, dass lokale Erhöhungen des Hirnstoffwechsels auch nach Exposition durch Mobiltelefone auftreten können
(5j) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 44: [...] konnte keinen Nachweis erbringen, dass HF-Felder einen negativen Einfluss auf die Schlafqualität haben
(5k) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 44: Die Auswirkungen auf das EEG während des Schlafs sind weni- ger eindeutig, doch einer großen und gut durchgeführten Studie zufolge könnte eine Exposition vor dem Schlaf die Alphaband-Leistung während des anschließenden Schlafs erhöhen.
(5l) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 46: Der Demodulationsvorgang scheint also in diesem Frequenzbe- reich nicht aufzutreten und wird wahrscheinlich auf unter etwa 10 MHz begrenzt bleiben. Die überein- stimmende Meinung, dass die Erwärmung nach wie vor der einzige etablierte Mechanismus ist, der im GHz-Bereich auftritt, ist nach wie vor gültig.
(5m) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 44: Ergebnisse bezüglich der Fortpflanzung, alle Ergebnisse: unzu- reichende Beweiskraft.
(5n) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S.44: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, alle Ergebnisse: unzureichende Beweiskraft.
(5o) (Sienkiewicz, Schüz et al. 2012), S. 44: Wohlbefinden, Symptome: unzureichende Beweiskraft.
6 – SCENIHR
(6a) (SCENIHR 2015), S. 101: In den meisten Studien wurden keine Auswirkungen einer Exposition bei zu- lässigen Werten festgestellt, obwohl in einigen Fällen DNA-Strangbrüche und Spindelstörungen beo- bachtet wurden.
(6b) (SCENIHR 2015), S.86: Da eine beträchtliche Anzahl gut durchgeführter Studien unter Verwendung einer Vielzahl von Tiermodellen überwiegend negative Ergebnisse hervorbrachte, wird insgesamt davon ausgegangen, dass die Tierstudien starke Belege für das Ausbleiben eines Effekts liefern.
(6c) (SCENIHR 2015), S. 81f: Insgesamt gibt es wenig Belege dafür, dass eine mäßige Mobiltelefonnutzung mit einem Risiko für Krebs im Kopf- und Halsbereich verbunden ist [...] Bei Personen mit starker Mo- biltelefonnutzung ist die Beweislage umstrittener [...] Einschränkungen der Fall-Kontroll-Studien, ein- schließlich Selektions- und Recall-Bias, geben Anlass zur Sorge, dass der beobachtete Zusammenhang in kleinen Untergruppen auf methodische Mängel zurückzuführen sein könnte [...] Für Meningeome ist die Evidenz für ein erhöhtes Risiko bei Personen mit starker Langzeitnutzung schwächer als für Gliome, aber einige Fall-Kontroll-Studien zeigen jedoch auch erhöhte Risiken [...] Zu wenige der veröffentlichten Krebsstudien weisen eine ausreichende statistische Aussagekraft und Beobachtungszeit auf, um ein po- tenziell geringes Risiko nach Nutzungszeiträumen von 15 Jahren oder mehr zu identifizieren. Die meisten gemeldeten erhöhten Risiken haben der Plausibilitätsprüfung durch Zeit-Trend-Analysen nicht standge- halten.
(6d) (SCENIHR 2015), S.84–1: Insgesamt deuten die epidemiologischen Studien zur HF-EMF-Exposition nicht auf ein erhöhtes Risiko für Hirntumore und auch nicht auf ein erhöhtes Risiko für andere Krebsarten des Kopf- und Halsbereiches oder andere bösartige Erkrankungen hin [...].
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.
















































































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