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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 89 – Drucksache 20/5646
› Es werden keine Angaben zum Studienprotokoll35 und/oder Dosimetrie gemacht.
› Die dosimetrische Charakterisierung ist ungenügend bzw. nicht der Fragestellung angepasst (z.B. fehlende Angaben zu organspezifischen Expositionen).
› Es wird keine Scheinbedingung eingesetzt (z.B. Scheinexposition bzw. Kontrollgruppen bei Humanstudien).
› Es wird nicht verblindet (insbesondere bei Humanstudien).
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um einen pragmatischen Ansatz mit dem primären Ziel, das Gros der quali- tativ minderwertigen Arbeiten aus der weiteren Analyse auszuschließen. Dieses Vorgehen ist gängige Praxis bei internationalen Beratungsgremien. So schreibt etwa der schwedische Scientific Council on Electromagnetic Fields (2016, S.18): »There are an increasing number of low quality studies which are uninformative for health risk assessment. [...] As in previous years, a number of studies had to be excluded from the analysis. Most of them provided no or incomplete dosimetric information, or failed to include sham-exposed controls. Without dosimetric information, any effects cannot be related to an exposure level and without a sham-exposed group it is not possible to attribute any effects to the actual EMF exposure. Studies lacking this information are a waste of money and effort and should not have passed the peer-review system.«36
Ein gewisser Ermessensspielraum der Gutachter der FSM ist dabei unvermeidbar. Insgesamt wurden für diesen Bericht etwa 330 in wissenschaftlichen Zeitschriften publizierte Artikel hinsichtlich ihrer Qualität bewer-
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Keiner eigenen Qualitätsprüfung unterzogen wurden die Studien, die im Rahmen des DMF-Programms durchgeführt wurden, da diese als Beurteilungsbasis für die Bewertung des seitdem erzielten Wissensfortschritts dienen. Darüber hinaus wurden auch Publikationen nicht geprüft, bei denen es sich nicht um primäre Fachpubli- kationen handelt, also insbesondere Übersichtsartikel, Reviews, Projektberichte sowie Berichte von Experten- und Beratungsgremien.
Evidenzbewertung
Zur Charakterisierung, wie sich die wissenschaftliche Beweislage bzw. das Maß an Unsicherheit des Wissens bei einem untersuchten Sachverhalt darstellt, wurde ein Klassifikationssystem verwendet, das sich an die von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) verwendeten Bewertungskategorien anlehnt (IARC Working Group on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans 2013, 27 ff.). Die verwendeten Kategorien und ihre Bedeutung sind in Tabelle 4.1 aufgeführt und erläutert. Die in der Tabelle verwendete Farbgebung der Zellen wird im gesamten Bericht in den tabellarischen Übersichten zur besseren Orientierung genutzt.
 tet. Etwa 120 (ca. 36 %) wurden als qualitativ ungenügend beurteilt.
   35 Im Studienprotokoll sind die wichtigsten Merkmale (Ziele, experimentelle Vorgehensweise, Auswertemethoden etc.) festgehalten. Diese müssen so detailliert beschrieben sein, dass sie im Prinzip eine Replizierung der Studie ermöglichen.
36 Es gibt eine steigende Anzahl von Studien schlechter Qualität, die für die Bewertung von Gesundheitsrisiken nicht aussagekräftig sind [...]. Wie in den Vorjahren musste eine Vielzahl von Studien von der Analyse ausgeschlossen werden. Die meisten von ihnen lieferten keine oder unvollständige dosimetrische Informationen oder enthielten keine schein-exponierten Kontrollen. Ohne dosimetrische Infor- mationen können Auswirkungen nicht auf Expositionsniveaus bezogen werden und ohne schein-exponierte Kontrollgruppe ist es nicht möglich, Effekte auf eine tatsächliche EMF-Exposition zurückzuführen. Studien, bei denen diese Informationen fehlen, sind eine Ver- schwendung von Geld und Mühe und hätten nicht durch das Peer-Review-System hindurchkommen dürfen.
37 In der Aufstellung der Studienbasis in Kapitel 8.1.3 sind diese durch kursive Schrifttype kenntlich gemacht.
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.



















































































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