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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 83 – Drucksache 20/5646 Abb. 3.2 ICNIRP-Richtlinien im Vergleich
dünne Linien ICNIRP 1998/grüne Linie ICNIRP 2010/gelb und blau: ICNIRP 2020 Ganzkörperreferenzwerte für die allgemeine Bevölkerung. Man beachte, dass die beiden y-Achsen (elektrische Feldstärke (V/m) und Leistungsdichte (W/m2)) unabhängig voneinander sind.
Quelle: www.icnirS.org/en/differences.html, Figure 1 (28.9.2020)
3.3 Risikogovernance – Rolle der ICNIRP
Die Setzung von Grenzwerten, wie sie bereits beschrieben wurde, ist ein Ergebnis eines Risikogovernancepro- zesses. In Deutschland und vielen Ländern weltweit ist die Strategie der Risikogovernance beim Thema mögliche Gesundheitsrisiken durch HF-EMF stark expertenzentriert. So werden die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Risikobewertung, die Risikobewertung selbst und die Entscheidung darüber, welche EMF-Expositionen noch tolerierbar sind, faktisch ausschließlich einem wissenschaftlichen Expertengremium, der ICNIRP, überlas- sen. Die Belange möglicher Risikoträger und anderer, vor allem nichtwirtschaftlicher Interessengruppen werden formal erst im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Risikomanagements im Zuge eines Gesetzgebungs- verfahrens einbezogen. Ein wesentliches Charakteristikum dieser Vorgehensweise ist, dass sich die Begründung für die Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit der Regulierung unmittelbar und nur auf die wissenschaftliche Ex- pertise des Expertengremiums stützt – was durchaus diskussionswürdig ist.
Die ICNIRP ist ein eingetragener Verein mit einem Sekretariat, das am Standort des BfS in Oberschleißheim angesiedelt ist. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge nationaler und internationaler öffentlicher Institutionen (u. a. vom BMU, dem EU Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), der International Radiation Protection Association (IRPA), der australischen Strahlenschutzbehörde (ARPANSA) sowie dem neuseeländi- schen Gesundheitsministerium (ICNIRP 2020, FN 1)). Gemäß ihrer Satzung versteht sie sich als unabhängige, neutrale wissenschaftliche Kommission, die ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen ausschließlich auf etab- lierten wissenschaftlichen Prinzipien gründet (ICNIRP 2008). Von Kritikern wird allerdings bezweifelt, ob die ICNIRP für die ihr zugedachte Rolle ausreichend demokratisch legitimiert ist (BUND 2012, S.15; Huss 2011, S. 9). Darüber hinaus werden Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte von Mitgliedern der ICNIRP geäußert (Bioinitiative Working Group 2012, S.8; Hardell 2017) sowie Verflechtungen zwischen der ICNIRP und anderen Beratungsorganen24
3.4 Grenzwerte in Deutschland
Grenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sind in Deutschland durch die 26. BIm- SchV festgelegt. In der Verordnung werden Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen bestimmt. Im hier interessierenden Bereich der hochfrequenten Felder werden die Errichtung und der Betrieb von ortsfesten
      24 https://www.kumu.io/Investigate-Europe/das-experten-netzwerk (24.2.2022)
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

























































































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