Page 84 - Auswirkungen-HF-EMF-auf-die-Gesundheit
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Drucksache 20/5646
Anlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 GHz erzeugen (z. B. Funk- und
Radaranlagen) geregelt (§ 1 26. BImSchV).
Die geltenden Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte (Anhang 1a u. 1b 26. BImSchV) im Bereich von 1 Hz bis 10 MHz entsprechen den Referenzwerten (ungestörte Mittelwerte) der ICNIRP-Empfehlung (2010) (Tab. 3.3). Die Grenzwerte für Frequenzen ab 100 kHz entsprechen den Referenz- werten (ungestörte Mittelwerte) der ICNIRP-Empfehlung (1998) (Tab. 3.4). Bei Frequenzen zwischen 100 kHz und 10 MHz müssen beide Grenzwerte eingehalten werden.
Darüber hinaus legt Anhang 3 26. BImSchV für gepulste Felder von Hochfrequenzanlagen Faktoren fest, über die der Spitzenwert der elektrischen und magnetischen Feldstärke bzw. Flussdichte nicht hinausgehen darf (Tab. 3.5).
Tab. 3.5 Faktoren und Bezugswerte zur Bestimmung der Grenzwerte für gepulste Felder
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Frequenzbereich
9 kHz –100 kHz 100 kHz–1 MHz 1 MHz–10 MHz 10 MHz–
400 MHz
400 MHz–2 GHz 2 GHz–300 GHz
f in MHz
Quelle: Anhang
Faktor
Bezugswerte
magn. Feld- stärke μT
Referenz
Tab. YYY5 Tab. YYY2 Tab. YYY2 Tab. YYY2
Tab. YYY2 Tab. YYY2
elektr. Feldstärke V/m
magn. Flussdichte A/m
      1,5 83
6,93·f0,664 87 0,73/f
27
            6,93·f0,664 87/f0,5 32 28
32 1,375 f0,5 32 61
3 26. BimSchV
0,73/f 0,073
0,0037 f0,5 0,16
                   Hochfrequente elektrische und magnetische Felder von (nicht ortsfesten) Endgeräten und kleinen Sendern, wie sie im häuslichen Bereich in Gebrauch sind, werden vom Geltungsbereich der 26. BImSchV nicht erfasst. Die Sicherheit von solchen Geräten wird in Deutschland in Produktnormen auf der Basis des Produktsicherheitsge- setzes geregelt. Soweit in diesen Normen auch eine Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Wirkungen der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt, wird dafür meist die EU-Ratsempfehlung (Rat der Europäischen Union 1999) herangezogen.
Ergänzend zum Instrument der Grenzwerte bzw. deren Festsetzung empfiehlt das Bundesamt für Strahlen-
schutz (BfS) aus grundsätzlichen Vorsorgeerwägungen vermeidbare Expositionen durch Schnurlostelefone mit
25
DECT-Technik nach Möglichkeit zu reduzieren , auf den (möglichst niedrigen) SAR-Wert beim Kauf eines Han-
dys zu achten sowie die individuelle Exposition soweit wie möglich zu senken. In Bezug auf die Handynutzung empfiehlt das BfS folgende Maßnahmen26:
– telefonieren mit Headset,
– surfen im Internet und Abrufen von E-Mails möglichst nur bei gutem Mobilfunkempfang oder über WLAN,
– manueller Abruf von E-Mails nur bei Bedarf,
– Verzicht auf Abruf von E-Mails während des Telefonierens,
– Einhaltung eines produktspezifischen Mindestabstands zwischen Körper und Tablet oder Smartphone, wenn
sie am Körper getragen werden und Nutzung von Tragezubehör,
– Einhaltung eines ausreichenden Abstands zwischen Körper und Smartphone beim Surfen im Internet,
25 https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/quellen/schnurlos-festnetz/schnurlos-festnetz.html (24.2.2022)
26 https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/vorsorge/smartphone-tablet/smartphone-tablet.html (24.2.2022)
 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.





















































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