Page 82 - Auswirkungen-HF-EMF-auf-die-Gesundheit
P. 82

Drucksache 20/5646
– 82 –
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
 Wirkungen relevanter ist. 2010 standen dann genügend Untersuchungen mit Bezug auf die induzierte elektrische Feldstärke zur Verfügung, sodass diese als Bezug genommen wurde. Für die Ableitung der Referenzwerte aus den Basisgrenzwerten wurden Computersimulationen auf der Basis detaillierter Körpermodelle verwendet, und nicht mehr die einfachen geometrischen Modelle, die der Ableitung im Jahr 1998 zugrunde lagen. Bei den Refe- renzwerten für die magnetische Feldstärke und die magnetische Flussdichte konnten auf diese Weise die relativ hohen Sicherheitsmargen verringert werden, was sich in deutlich höheren Referenzwerten ab 25 Hz zeigt. Auch mit diesen höheren Referenzwerten werden die wissenschaftlich nachgewiesenen adversen gesundheitlichen Ef- fekte beim Menschen verhindert.
Update ICNIRP 2020
Im März 2020 hat die ICNIRP ein Update ihrer HF-EMF Richtlinien für den Frequenzbereich von 100 kHz bis
300 GHz publiziert. Es ersetzt die bisher gültigen Richtlinien von 1998 (ICNIRP 1998) und 2010 (ICNIRP 2010),
soweit sie sich auf diesen Frequenzbereich beziehen. Das Update bezieht Fortschritte der wissenschaftlichen Er-
kenntnisse der letzten Jahre ein, sowohl bezüglich der biologischen bzw. gesundheitlichen Wirkungen von EMF
als auch der Dosimetrie bzw. dem präziseren Verständnis bestimmter Expositionsszenarien. Damit soll die neue
Richtlinie detailreicher, genauer und zukunftssicherer sein, gleichzeitig ist sie aber gegenüber den alten Richtli-
22
Gleich geblieben ist die Begründung für die Begrenzung der Exposition: im Frequenzbereich bis 10 MHz soll die Stimulation von Nerven und bei höheren Frequenzen die Erwärmung des Gewebes begrenzt werden. Über die thermischen Effekte von HF-EMF hinausgehende gesundheitliche Auswirkungen werden wie bisher als nicht hinreichend wissenschaftlich belegt angesehen, um daraus Restriktionen ableiten zu können. Dabei stützt sich die ICNIRP auf vorhandene Reviews der WHO (2014 Public Consultation Environmental Health Criteria Dokument), des SCENIHR (2015), des SSM (2015, 2016, 2018) sowie einiger aktueller Forschungsarbeiten, die nach diesen Reviews erschienen sind (vor dem Stichtag 1.9.2019) (ICNIRP 2020, App. B).
23
In der Abbildung 3.2 sind die Ganzkörperreferenzwerte für die allgemeine Bevölkerung der ICNIRP Richt- linien (1998, 2010, 2020) miteinander verglichen. Die ICNIRP empfiehlt insbesondere im Hinblick auf den Fre- quenzbereich über 6 GHz, dass die Staaten ihre Grenzwerte entsprechend der neuen Richtlinie anpassen.
Für den vorliegenden Bericht resultiert nach Einschätzung des TAB aus den neuen Richtlinien kein Überar- beitungs- bzw. Änderungsbedarf.
  nien deutlich komplexer.
Es sind etliche Änderungen in ICNIRP (2020) im Vergleich zu den älteren Richtlinien zu verzeichnen. Erstens sind Restriktionen fallen gelassen worden, wenn neue Erkenntnisse belegen, dass sie zum Schutz vor negativen Gesundheitsauswirkungen nicht erforderlich sind. Zweitens sind einige Zusätze zu bestehenden Rest- riktionen formuliert worden, um deren Präzision zu verbessern beispielsweise aufgrund neuerer Erkenntnisse zum Zusammenhang der Mittelwertbildung einer Exposition in einem räumlichen Bereich und dem Temperaturan- stieg. Drittens wurden neue Restriktionen eingeführt, die zum verbesserten Gesundheitsschutz beitragen sollen. Diese beziehen sich zum einen auf den Frequenzbereich oberhalb 6 GHz und sind somit besonders relevant für 5G-Anwendungen. Zum anderen sind kurzzeitige Expositionen (unter 6 Minuten) betroffen, um sicherzustellen, dass ein kurzzeitiger steiler Temperaturanstieg keine Schmerzen verursacht oder Gewebe schädigt.
 22 Präsentation des ICNIRP-Vorsitzenden Eric van Rongen https://www.icnirS.org/en/activities/news/news-article/rf-guidelines-2020- published.html (28.9.2020)
23 https://www.icnirS.org/en/differences.html (28.9.2020)
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.














































































   80   81   82   83   84