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Drucksache 20/5646
Abb. 2.10 Beispielbild für E-Bus auf der Induktionsladestation
Quelle: Wikipedia/Lord Alpha (CC BY-SA 3.0), https://commons.wikimedia.org/w/in- dex.php?curid=33491064 (28.9.2020)
Verbreitung und Trends
Insgesamt befindet sich die induktive Ladetechnik für E-Fahrzeuge noch in einer Entwicklungsphase, nicht zuletzt weil die nötige Infrastruktur im Moment noch mit hohen Kosten verbunden ist und diese Ladetechnik im Ver- gleich zum kabelgebundenem Laden höhere Energieverluste aufweist. Auch müssen verbindliche Standards für das induktive Laden vereinbart sowie Normen weiterentwickelt werden. Vorerst findet demnach noch kein ver- breiteter Einsatz der induktiven Ladetechnik für E-Fahrzeuge statt (Stocker 2015; DKE 2016).
Entsprechende Weiterentwicklungen bei Technologie, Normen und Standards vorausgesetzt, könnte sich das kabellose Laden in bestimmten Anwendungsbereichen auch rascher etablieren, z. B. bei autonomen Fahrzeugen. Wenn ein Fahrzeug öfter am Tag kleinere Energiemengen induktiv nachladen würde, könnte man u. U. die Bat- teriekapazität an Bord verringern, was sich auf das Gewicht und die (Betriebs-)Kosten des Fahrzeugs positiv auswirken könnte (Weißenberg 2017).
Technische Daten
Tab.2.10 TechnischeDaten:InduktivesLadenE-Fahrzeuge
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Frequenzbereiche Ladeleistung (pro Ladestation)
maximal zulässige Strahlungsleistung (Abstand 30 cm)
20–150 kHz 3,6–350 kW 6,25 μT
  Quellen: DKE 2016; Braunschweiger Verkehrs-GmbH o. J.; BAG 2016c; Schraven et al. 2010
Stellungnahmen und Empfehlungen der SSK
Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat sich in einigen Stellungnahmen und Empfehlungen mit Ex- positionen der Bevölkerung durch HF-Strahlung befasst. Von besonderem Interesse sind hier die Empfehlungen aus dem Jahr 2001 zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern (SSK 2001). Die SSK hat insbesondere empfohlen, Grenzwerte nicht vollständig auszuschöpfen, um Spielraum für die Nutzung neuer Tech- nologien auch in Zukunft zu behalten. Ausgehend vom Vorsorgegedanken hat die SSK weiterhin empfohlen, Expositionen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Rahmen der technischen und
  Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.


















































































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