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Drucksache 20/5646
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
 Für die einzelnen Anwendungen wird unter anderem auf zugehörige Frequenz- und Leistungsbereiche eingegan- gen. Soweit möglich, wird auch die Exposition, beispielsweise als Angabe des möglichen Ausschöpfungsgrades von Grenzwerten, genannt. Im Rahmen der hier durchgeführten Untersuchung von möglichen HF-Expositionen sind die folgenden Angaben von Interesse:
› Durch LTE-Basisstationen ist mit einer maximalen Ausschöpfung der Leistungsflussdichte-Grenzwerte im einstelligen Prozentbereich, häufig im oder unterhalb des Promillebereichs zu rechnen (SSK 2013, S. 4).
› Aufgrund der durch die Regulierung festgelegten äußerst geringen Sendeleistungen der UWB-Technologien ist davon auszugehen, dass diese von untergeordneter Relevanz für eine Exposition der Allgemeinbevölkerung ist (SSK 2013, S. 5).
› Hinsichtlich der Immissionen durch WLAN-Access Points und Endgeräte wird auf Untersuchungen verwie- sen, denen zufolge an einem Laptop in 0,5 m Abstand maximal 0,2 % des Leistungsflussdichte-Grenzwerts erreicht werden, in 1 m Abstand weniger als 0,05 %. Bei direktem Kontakt zum Endgerät kann der Basisgrenz- wert lokal (SAR gemittelt über 10 g) bis zu 22 % ausgeschöpft werden. Die maximale Sendeleistung der Ac- cess Points ist mit 3 mW bis 29 mW gering, beispielsweise deutlich niedriger als bei Mobiltelefonen. In typi- schen Aufenthaltsbereichen um Access Points treten Immissionen von weniger als 0,01 % des Leistungs- flussdichte-Referenzwerts der EU-Ratsempfehlung (Rat der Europäischen Union 1999) auf (SSK 2013, S. 6).
› In Hybrid-PKW lagen Untersuchungen in (Schmid et al. 2009) zufolge die lokal auftretenden Maximalimmis- sionen zwischen 29% und 35% der Referenzwerte der EU-Ratsempfehlung (Rat der Europäischen Union 1999). In den untersuchten Elektrofahrzeugen wurden Werte zwischen 3% und 25% ermittelt. Diese Maxi- malwerte traten in den meisten Fällen lokal stark begrenzt am Fahrer- und Beifahrerplatz typischerweise im Fuß- und Unterschenkelbereich primär während des Bremsens und Beschleunigens auf. Während annähernd stationärer Fahrverhältnisse lagen die Immissionswerte teilweise deutlich unter den genannten Maximalwer- ten. In einem untersuchten elektrisch angetriebenen Nahverkehrsbus wurden am exponiertesten Fahrgastplatz bis zu 19% des Referenzwertes der EU-Ratsempfehlung (Rat der Europäischen Union 1999) erreicht. Die erhobenen Maximalwerte liegen in ähnlicher Größenordnung wie die Immissionen im Fahrgastbereich von Eisenbahnzügen (SSK 2013, S. 10).
› Zu HF-Emissionen durch LED und Kompaktleuchten hat die SSK auf ihre frühere Stellungnahme (SSK 2010) verwiesen. Dort hat die SSK festgestellt, dass die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei allen untersuchten Quellen schon in sehr kurzen Abständen von wenigen Zentimetern eingehalten werden, sodass bei üblichen Nutzungsabständen keine Gefährdung besteht. Bei Untersuchungen an unterschiedlichen Model- len von Kompaktleuchtstofflampen wurde eine maximale Ausschöpfung des Grenzwerts in 30 cm Abstand bei der elektrischen Feldstärke von 1,4% bis (im Extremfall) 68% ermittelt, bezüglich der magnetischen Wechselfelder waren die Expositionen im Verhältnis zum Grenzwert deutlich geringer, sie betrugen zwischen 0,5 % und 1,3 % (SSK 2010, 24 f.). Bei LED-Leuchten hingegen wurden lediglich sehr geringe Feldemissionen festgestellt (SSK 2010, S. 26).
Empfehlungen für Emissionsstandards bei gleichzeitig betriebenen Feldquellen
Mit Fragen der Exposition bei mehreren Feldquellen hat sich die SSK (2007) befasst. Nach ihrer Auffassung ist die Beurteilung der möglichen Gesamtexpositionssituation bei der Einwirkung von gleichzeitig betriebenen Feld- quellen für den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer einer einzelnen Feldquelle im Rahmen der allgemeinen Pro- dukthaftungs- sowie Betriebssicherheitsbestimmungen verpflichtend. Angaben über daraus abzuleitende Benut- zungseinschränkungen sind in der Bedienungsanleitung anzugeben. Allerdings sieht die SSK die Erfassung der Expositionssituation beim Kunden aufgrund der Vielzahl möglicher benutzter Feldquellen anderer Hersteller sehr variabel und messtechnisch aufgrund der Parametervielfalt oft nicht vollständig durchführbar. Zur Gewährleis- tung der Einhaltung der ICNIRP-Empfehlungen bei gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Feldquellen im Frequenzbereich 0 bis 300 GHz hat die SSK drei Praxisregeln formuliert, die folgende Kernaussagen beinhal- ten (SSK 2007, S. 4–5):
  Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.























































































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