Page 26 - Karl Hecht - Gefahr WLAN
P. 26

 WLAN Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht
 erliche Gefahr für die menschliche Gesundheit, besonders für die Kinder. Die Ausstattung der Schulen mit WLAN-Systemen ist gesetzlich zu verbieten.
10. Aufgrund des heutigen und hier kurz dargelegten Erkenntnisstands ist es erfor- derlich, eine generelle Neufassung der Grenzwerte zu schaffen. Hierzu müssen die Wirkungen schwacher technischer EMF-Strahlungen und deren störend wirkenden Einflüsse (Stress, oxidativer Stress) sowie ihre Wirkungen auf die Frequenzen der Hirnfunktionen die Grundlage bilden, um wirklich einen Schutz durch den Grenzwert zu gewährleisten.
10. Die Ausrüstung unseres täglichen Lebens mit den verschiedensten Funksyste- men muss sich unbedingt einer Zulassungskontrolle bezüglich ihrer Gesund- heits- und lebensbedrohlichen Wirkungen unterziehen. So wie es zum Beispiel bei der Zulassung von Medizinprodukten der Fall ist.
11. Die Bundesärztekammer und Landesärztekammer sind zu verpflichten, den Ärzten in Fortbildungskursen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die gesundheitsschädigenden Wirkungen von anthropogenen elektroma- gnetischen Strahlungen zu vermitteln.
12. Es sind Untersuchungen notwendig, um Interaktionen zwischen anthropogenen elektromagnetischen Strahlungen und Lärmwirkungen und Lichtverschmutzung zu verifizieren.
!26




























































































   24   25   26   27   28