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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 93 – Drucksache 20/5646
   tet. Was daraus für die Bewertung und Einordnung von Befunden folgt, wird im Folgenden exemplarisch durchdekliniert (FSM 2017, S. 17).
Angenommen zu einer bestimmten gesundheitlichen Auswirkung einer EMF-Exposition liegt genau eine (konsistent reproduzierbare) Studie vor. Diese kann von hoher, mittlerer oder tiefer Aussagekraft (beispiels- weise aufgrund der Untersuchung einer großen, mittleren bzw. kleinen Stichprobe) sein und einen Effekt ent- weder zeigen, unklar sein oder aber den Effekt nicht zeigen. Wissenschaftlich evidenzbasiert gilt der Effekt nur dann als nachgewiesen, wenn die Studie von hoher Qualität ist und diesen Effekt aufzeigt (rotes Feld in Abb. 4.1). Wenn die Studie von hoher Qualität ist und den Effekt nicht findet, wird daraus geschlossen, dass der Effekt nicht vorliegt (grünes Feld). Ist die Studie von mittlerer Qualität und belegt den Effekt klar, dann ist der Effekt limitiert nachgewiesen (blaues Feld). In allen anderen Fällen ist die Evidenz des Effektnachweises inadäquat (gelbe Felder).
Das TAB und seine Gutachter/innen sind einer wissenschaftlich evidenzbasierten Herangehensweise verpflich-
 Abb. 4.1 Wissenschaftlich evidenzbasierte Bewertung
Quelle: FSM 2017, S. 17
   Vorsorgeprinzip leiten, dann kann man eine Arbeit hoher Qualität, die zwar keinen statistisch signifikanten Effektnachweis erbracht hat, aber z. B. ein erhöhtes relatives Risiko zeigt, als limitierte Evidenz für einen Effekt werten (links oben). Ein Bewertungsschema, das der Argumentation folgt, dass vor der Einführung einer neuen Technologie deren Unbedenklichkeit nachgewiesen sein muss zeigt die Tabelle Unbedenklichkeitsnachweis (links unten). Hier würden Studien mit mittlerer Qualität, die einen Effekt zeigen, sowie Studien hoher Qualität, die in ihren Aussagen unklar bleiben, als Beleg für die Existenz des Effekts gewertet.
In der gesellschaftlichen bzw. politischen Auseinandersetzung um mögliche Risiken werden Studienaussagen zuweilen nicht nur wertebedingt (Vorsorgesicht, Unbedenklichkeitssicht) unterschiedlich interpretiert, sondern zuweilen auch willentlich falsch aufgefasst. In Abbildung 4.2 (rechts) findet sich dazu ein Beschönigungs- und ein Alarmismusschema.
In Politik und Alltag werden häufig andere Bewertungsmaßstäbe angelegt (Abb. 4.2). Lässt man sich etwa vom
 39 https://ec.europa.eu/health/publications/potential-health-effects-exposure-electromagnetic-fields-emf_en (1.3.2022)
40 https://www.dkfz.de/de/dkfz/index.html (1.3.2022)
41 https://bioinitiative.org/ (1.3.2022)
42 https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/berichte/berichte-emf/bioinitiative.html (1.3.2022)
43 https://www.healthcouncil.nl/documents/advisory-reports/2008/09/02/bioinitiative (1.3.2022)
44 https://ipfs.fleek.co/ipfs/QmXoypizjW3WknFiJnKLwHCnL72vedxjQkDDP1mXWo6uco/wiki/BioInitiative_Report.html (28.9.2020)
45 https://www.bfs.de/DE/bfs/wir/wir_node.html (1.3.2022)
46 https://kompetenzinitiative.com/ueber-uns/#initiative (1.3.2022)
47 https://www.ecolog-institut.de/ (1.3.2022)
48 www.diagnose-funk.org (1.3.2022)
49 https://www.bund.net/ueber-uns/ (1.3.2022)
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.














































































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