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Drucksache 20/5646
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Bei den Institutionen handelt es sich um:
SSK: Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-
ionisierenden Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die
Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen ge-
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SCENIHR: Das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks fungierte von 2004 bis 2016 als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium im Auftrag der EU-Kommission. SCENIHR
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ICNIRP: Die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection nimmt eine herausgeho- bene Stellung ein, da sie Richtlinien zur Begrenzung der Exposition durch HF-EMF herausgibt, die von Deutschland und vielen weiteren Ländern als Grundlage bei der Grenzwertsetzung herangezogen werden. Die ICNIRP versteht sie sich als unabhängige, neutrale wissenschaftliche Kommission (ICNIRP 2008). Von Kriti- kern wird allerdings bezweifelt, ob sie für die ihr zugedachte Rolle ausreichend demokratisch legitimiert ist (BUND 2012, S. 15; Huss 2011, S. 9).
IARC: Die International Agency for Research on Cancer ist die internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihrer Zielsetzung gemäß hat sich die IARC nur zum Krebsrisiko und nicht zu weiteren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von HF-EMF geäußert (HF-EMF wurden als »möglicherweise kanzerogen« klassifiziert)
DKFZ: Das Deutsche Krebsforschungszentrum widmet sich als größte biomedizinische Forschungsein-
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BioInitiative: Bei der BioInitiative Working Group handelt es sich um eine Gruppe von 29 Wissenschaft-
ler/innen und Gesundheitsfachleuten, die den Schlussfolgerungen offizieller Institutionen zur Risikobewertung
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kritisch gegenüberstehen . 2007 wurde ein Bericht publiziert, in dem Gesundheitsrisiken der HF-EMF analy-
siert wurden, das letzte Update erfolgte im Jahr 2020. Dieser Bericht wird von einigen Gremien (etwa dem
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WHO: Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen hat die Mission, die internationale Ko- ordination des öffentlichen Gesundheitswesens zu befördern. Eine für 2016 angekündigte formale Risikobe- wertung von EMF wurde bis dato nicht erstellt.
LUBW & LfU: Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt haben eine gemeinsame Risikobewertung durchgeführt und publiziert (LUBW und LfU 2017).
BfS: Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eine selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesober- behörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Es bündelt Kompetenzen im Bereich des Strah-
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Kompetenzinitiative: Die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie ist eine internationale, interdisziplinäre und überparteiliche Fachvereinigung insbesondere von Wissenschaftler/innen, Ärzten, Jurist/innen und Techniker/innen. Sie engagiert sich für einen zeitgemäßen Gesundheits- und Umwelt-
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IZMF: das Informationszentrum Mobilfunk hat seine Tätigkeit zum 31.12.2015 eingestellt. Die Online- plattform www.informationszentrum-mobilfunk.de, die von Telekom Deutschland, Telefónica Germany, Vo- dafone und 1&1 Mobilfunk unterstützt wird, führt dessen Arbeit weiter.
Ecolog: Das ECOLOG-Institut ist eine gemeinnützige interdisziplinäre Forschungseinrichtung, die den gesellschaftlichen Prozess des Übergangs zu einer nachhaltigen Entwicklung durch wissenschaftliche Analy-
bunden.
gab einige Risikobewertungen von EMF heraus, sogenannte Opinions, die letzte im Jahr 2015.
richtung in Deutschland der Aufgabe, Krebsforschung zu betreiben.
lenschutzes.
schutz vor allem auf dem Gebiet des Mobil- und Kommunikationsfunks.
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Diagnose:funk: diagnose:funk ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Erklärtes Ziel ist es,
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BUND: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist einer der großen Umweltver-
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sen, Beratung und Bildung begleitet und unterstützt.
über gesundheits- und umweltschädigende Wirkungen elektromagnetischer Felder aufzuklären.
bände Deutschlands.
38 https://www.ssk.de/DE/Home/home_node.html (1.3.2022)
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.