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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 75 – Drucksache 20/5646 Tab.2.23 AbschätzungvonMindest-undVorsorgeabständenfüreinzelneHF-Quellen
     HF-Quelle typische Sendefre-
quenz
      typische Sende- leistung
Referenz- wert
Mindestabstand (100 % Referenz- wert)
     Vorsorgeabstand (1 % Referenz- wert)
 Mobiltelefon
DECT
WLAN
Bluetooth
Babyphon
Smarthome
Mikrowellen- herde
Induktionsherd
induktives Laden
1.920 MHz 1.880 MHz 2.400 MHz 2.400 MHz
27 MHz 868 MHz 2.450 MHz
0,1 MHz 0,1 MHz
0,010 W 0,010 W 0,010 W 0,001 W 0,082 W 0,001 W
-
-
-
9,60 W/m2
9,40 W/m2 10,00 W/m2 10,00 W/m2
2,00 W/m2 4,34 W/m2 2 W/kg
6,25 μT 6,25 μT
1,3 cm 1,3 cm 1,3 cm 0,4 cm 8,1 cm 0,6 cm 5,0 cm
30 cm 40 cm*)
13 cm 13 cm 13 cm
4 cm 81 cm 6 cm 50 cm
300 cm 400 cm*)
 * Diese Werte gelten bei nicht optimaler Überdeckung von Primär- und Sekundärspule bei KFZ gemäß FfE 2012
Quelle: Gröger et al. 2017, S. 99
Um einen Eindruck davon zu gewinnen, welche Mindestabstände auch bei einer Mehrfachexposition unbedenk- lich sind, wurde im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ein »Vorsorgeabstand« definiert. Beim Vorsorgeab- stand wird der Referenzwert zu 1 % ausgeschöpft. Das heißt, selbst bei Exposition durch eine Vielzahl von HF- Quellen, sofern deren Anzahl 100 Stück nicht überschreitet, die weiter als der Vorsorgeabstand entfernt sind, wird der Referenzwert nicht überschritten. Der Vorsorgeabstand ist dabei gerade um den Faktor 10 größer als der Min- destabstand, da die Leistungsdichte mit der Entfernung quadratisch abnimmt (S proportional zu 1/r2).
Die Abschätzung der Mindest- und Vorsorgeabstände kann wie folgt interpretiert werden. Die geringsten Mindestabstände weisen die Bluetoothgeräte (0,4 cm) sowie die Smarthomegeräte (0,6 cm) auf. Die Geräte Mo- biltelefon, DECT-Telefon und WLAN weisen einen Mindestabstand der Antenne von 1,3 cm auf. Bei den Tele- fonen ist die Antenne in der Regel in die Rückseite der jeweiligen Geräte integriert. Das Gerät schirmt die Strah- lung zum Ohr hin ab und die Antenne befindet sich trotz des Körperkontaktes des Telefons außerhalb dieses Mindestabstandes. Überschritten kann der Referenzwert jedoch, wenn die Telefonrückseite direkt auf den Körper gelegt wird. Größere Mindestabstände weisen Mikrowellenherde (5 cm) und Babyphone (8,1 cm) auf. Die jewei- ligen Vorsorgeabstände liegen hier bei 50 und 81 cm. Insbesondere bei Babyphonen sollte daher auf einen ent- sprechenden Abstand zum überwachten Baby geachtet werden. Um eine weitere Größenordnung höher ist der Mindestabstand, der sich für Induktionsherde (30 cm) und das induktive Laden von Fahrzeugen (40 cm) ergibt. Diese Abstände wurden nicht mit der zuvor aufgeführten Expositionsformel berechnet, sondern ergeben sich beim Induktionsherd aus dessen technischen Mindestanforderungen (Kap. 2.1.8) und den Messergebnissen eines Forschungsprojektes bei nicht optimaler Überdeckung von Primär- und Sekundärspule beim Fahrzeugladen (FfE 2012).
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.






























































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