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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 61 – Drucksache 20/5646 Tab.2.17 LeistungsflussdichtenundSAR-WerteimExpositionsszenario»häuslicherArbeits-
  bereich«
   Quelle
Leistungsflussdichte (μW/m2)
SAR (μW/kg)
Wert im Szenario
Grenzwert* 10·106
10·106 –
–
9,45·106 4,34·106
Wert im Szenario
1,5 (Gk) 3.000 (KR) 37 (Gl) 19 (Gk) 860 (KR) 2.300 (Gl) < 5.000 (Gl) < 5.000 (Gl) –
–
Grenzwert* 0,08·106
2·106
4·106 0,08·106 2·106 4·106 4·106 4·106
–
–
     WLAN-Router 600 Notebook 4
Maus – Tastatur – DECT-Basisstation 540
Smarthome
Grenzwertausschöpfung durch die Quellen insge- samt
8,1
0,012 %
0,026 % (Gk) 0,19 % (KR) 0,31 % (Gl)
   * Referenzwerte aus der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG, die mit denen der ICNIRP (1998) übereinstimmen.
Gk: Ganzkörper, KR: Kopf/Rumpf, Gl: Gliedmaßen
Quelle: Gröger et al. 2017, S. 79
Im Expositionsszenario »häuslicher Arbeitsbereich – Worst Case« wird hier zusätzlich von folgenden Quellen hochfrequenter Felder ausgegangen:
› Nutzung von Bluetooth (Frequenz 2.400 MHz, mittlere Sendeleistung 1 mW; Kap. 2.1.4), wobei sich der Sen- der in 0,5 m Abstand von der exponierten Person befinden soll. Die Expositionsdaten werden hier, angepasst auf Leistung und Abstand, aus denen des WLAN abgeleitet.
› Die exponierte Person führt ein Telefonat über ein Mobiltelefon (Exposition wie im Expositionsszenario »Wohnbereich – Worst Case«). Da sie dies am Ohr halten soll, benutzt sie zeitgleich nur die Maus.
In Abbildung 2.17 ist das Expositionsszenario »häuslicher Arbeitsbereich – Worst Case« mit seinen Quellen von HF-Strahlung schematisch dargestellt.
In Tabelle 2.18 sind die Leistungsflussdichten und SAR-Werte, die sich aus den vorliegenden Untersuchun- gen ableiten lassen, für die Quellen des Expositionsszenarios »häuslicher Arbeitsbereich – Worst Case« zusam- mengefasst. Die prozentuale Grenzwertausschöpfung ist für die einzelnen Quellen in Abbildung 2.18 grafisch darstellt. Bei der Leistungsflussdichte dominieren der WLAN-Router und die DECT-Basisstation, bei der Kopf/Rumpf-SAR das Mobiltelefon.
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

































































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