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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 201 –
Drucksache 20/5646
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Zur Darstellung der globalen wissenschaftlichen Meinung und entsprechenden Einfärbung der Zelle verwen- det die FSM (2017) die Beurteilungen der Programmleitung des NFP57, wie sie im Schlussbericht96 von (Negovetic und Regel 2011) zu finden sind. In der Tabelle sind sie als Seitenzahl (Format: [S. 46a]) festgehalten. Die entsprechenden Quellen sind am Ende der Zitatliste unter (Negovetic und Regel 2011) und Angabe der Sei- tenzahl zu finden.
Schweizerischer Nationalfonds (2011): Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit. Pro- grammsynthese Nationales Forschungsprogramm NFP 57. www.snf.ch/SiteCollection- Documents/nfp/nfp57/nfp57_synthese_d.pdf (28.9.2020)
Endberichten, die auf der Website der FSM zu finden sind.
(2017) für diese Belege keine Quellenverweise an, auch keine Seitenzahl des Dokuments. In Ausnahmefällen wird auf wissenschaftliche Publikationen verwiesen. Dabei werden Erstautoren, Jahres- und Seitenzahl angege- ben. Für die Befunde aus dem NFP57 bezieht sich die FSM (2017) auf die Darstellung der Projektergebnisse in der »Programmsynthese« des SNF (Negovetic und Regel 2011) und versetzen die extrahierten Zitate mit ihrer Seitenzahl.
Tab. 8.4 Resultate der Schweizer Programme
NFP57-Projekte: mit Seitenzahl [S.]; FSM-Projekte: ohne Buchstabe
Da diese Berichte sehr kurz sind, gibt die FSM
     Zell- studien
   Tier- studien
   Humanstudien
            Biologie
    Gesundheit akut
    Gesundheit chronisch
        Krebs
10
          Tumore im Kopfbereich
Tumore bei Kindern
andere Tumore 20
Kognition
Kinder
Schlaf
Kinder
13
  Neurodegeneration/ neuronale Zellen
  20
  14, 18
        Fertilität
                 Entwicklung
            kardiovaskulär/ Blutsystem
   2, 8, 35, S. 46f
 S. 46b
   EEG
         2, 5, 6, 33a
   S. 46a
          6, 9, 33c, S. 46e
6, 16, 33b, 34, S. 48d
S. 46c
S. 48d
                                  95 www.emf.ethz.ch/de/foerderung/projekte/?text=50 %25252520hz (20.10.2020)
96 Siehe die »Schlussfolgerungen für Gesundheit und Umwelt« ab S. 45 des Berichts.
Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt.























































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