Page 31 - Elektromagnetische Befeldung mit Mobilfunkstrahlen
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LITERATUR
 2.7 Grenzwerte
In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung die "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" erlassen. Diese legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf den international anerkannten Empfehlungen der International Commission of Non Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) basieren. Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten für die Exposition mit elektromagnetischen Feldern feststehender Strahlenquellen im Frequenzbereich zwischen 100 kHz und 10 GHz, das heißt nur für Basisstationen. Die Grenzwerte werden von der Strahlenschutzkommission durch regelmäßige Neubewertung der Literatur überprüft. Hintergrund der aktuellen Grenzwertfestlegung sind Studien, in denen keine Schäden festgestellt werden konnten, solange die Bestrahlung so dosiert war, dass die dauerhafte Körpererwärmung unter einem Grad Celsius blieb (Hossmann und Hermann, 2003). Die vom Körper aufgenommene Energie bezogen auf das Körpergewicht wird mit Hilfe der Spezifischen Absorptionsrate SAR in [W/kg] angegeben, siehe Kapitel 2.6.2. Eine Temperaturerhöhung von einem Grad Celsius wird bei Dosierungen von SAR 4 W/kg bei 30minütiger Befeldung erreicht (ICNIRP, 1998). Die derzeit gültigen Grenzwerte ergeben sich aus diesem Wert, der für beruflich exponierte Personen mit einem Sicherheitsfaktor von 10 und für die Allgemeinbevölkerung mit einem Sicherheitsfaktor von 50 versehen wurde. Man unterscheidet Ganzkörper- und Teilkörper- bzw. lokale Grenzwerte siehe Tabelle 2.
Tabelle 2: Grenzwerte für die Ganzkörper- und lokale SAR für die berufliche Exposition und die Exposition der Bevölkerung
 Art der Exposition
Berufliche Exposition
Exposition der Bevölkerung
Frequenzbereich
100 kHz-10 GHz 100 kHz-10 GHz
Durchschnittliche Ganzkörper SAR [Wkg-1]
0,4 0,08
Lokale SAR (Kopf und Rumpf) [Wkg-1]
10 2
Lokale SAR (Gliedmaßen) [Wkg-1]
20 4
       26



















































































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